1. 1.1 Mit Verfügung vom 6. Dezember 2022 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung ein, das sie dazumal gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) sowie gegen eine weitere Person geführt hatte. Die dagegen durch D.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) erhobene Beschwerde hiess die Beschwerdekammer in Strafsachen mit Beschluss vom 20. Juni 2023 gut, hob die Verfügung vom 6. Dezember 2022 auf und wies die Staatsanwaltschaft an, das Strafverfahren fortzusetzen.