_ macht eine Zivilforderung im Umfang von CHF 194'743.56 geltend. Diese entspricht dem Betrag, den die F.________ für den Covid-Kredit des Beschwerdeführers bezahlen musste, weshalb die Forderung plausibel erscheint (Beilagen 4 und 7 zur Strafanzeige vom 6. November 2023). Mit Blick darauf erweist sich die Kontosperre auch hinsichtlich ihres Umfangs als erforderlich und geeignet, um eine Ersatzforderung, welche auch zugunsten der Geschädigten verwendet