Es bestehen daher konkrete Hinweise, dass die auf diesem Konto vorhandenen Vermögenswerte (CHF 78.13 gemäss Kontostand per 25. Januar 2024, vgl. Ordner edierte Akten I.________(Bank)) zumindest teilweise deliktischen Ursprungs und damit einzuziehen bzw. der Geschädigten zu restituieren sind. Diese Kontosperre im Umfang von CHF 78.13 ist ohne Weiteres geeignet, erforderlich und zumutbar.