3 Der hinreichende Tatverdacht wegen Urkundenfälschung und Betrugs ist in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft zu bejahen. Aus der Kreditvereinbarung vom 26. März 2020 geht hervor, dass der definitive Umsatzerlös 2019, subsidiär der provisorische Umsatzerlös 2019 und wenn beides nicht vorhanden ist, der Umsatzerlös 2018 anzugeben ist (vgl. Beilage 2 zur Strafanzeige vom 6. November 2023).