Er beantragte, die Verfügungen betreffend Kontosperrung seien aufzuheben und es sei festzustellen, dass ihm diese Verfügungen nicht rechtmässig eröffnet worden seien. Eventualiter beantragte er, die Verfügungen seien aufzuheben und zur Neubeurteilung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen. Zudem sei die Staatsanwaltschaft anzuweisen, die bei der J.________(Bank) und der K.________(Bank) angeordnete Kontosperre auf ein angemessenes Mass zu senken, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in ihrer Stellungnahme vom 19. August 2024 die Abweisung der Beschwerde.