Am 10. bzw. 16. Januar 2024 verfügte die Staatsanwaltschaft die Sperrung von Konten bei der I.________(Bank) sowie der J.________(Bank) und K.________(Bank). Dagegen reichte der Beschuldigte 1 (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Fürsprecher B.________, am 12. Juli 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein. Er beantragte, die Verfügungen betreffend Kontosperrung seien aufzuheben und es sei festzustellen, dass ihm diese Verfügungen nicht rechtmässig eröffnet worden seien.