3. Die Entschädigung von Rechtsanwalt J.________ im Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt. Eine Rückzahlungspflicht des Beschwerdeführers entfällt. 4. Weitergehend werden keine Entschädigungen gesprochen.