6 tigen. Sollte sich der Beschwerdeführer auf das Verfahren BM 22 2447 beziehen, so wurde ihm dafür ebenfalls die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. 5.3 Weiter wirft der Beschwerdeführer Rechtsanwalt J.________ zwei sachverhaltliche Fehler vor, Zellennummer und Aufnahme der Kamera betreffend. Der Beschwerdeführer tut nicht dar, dass es sich dabei um relevante Fehler handeln würde. Es sind denn nur massive Fehler eines unentgeltlichen Rechtsbeistands geeignet, einen Wechsel i.S.v.