Im Übrigen müssen Fristerstreckungen durch die Verfahrensleitung gutgeheissen werden. Die Verfahrensleitung wiederum ist an das Beschleunigungsgebot (Art. 5 StPO) gebunden und daher gehalten, übermässige Fristerstreckungsgesuche abzuweisen. Als die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 28. Mai 2024 zum zweiten Mal die Frist nach Art. 318 StPO ansetzte, wurde die daraufhin von Rechtsanwalt J.________ beantragte Fristerstreckung letztmals bewilligt. Diese Frist hielt Rechtsanwalt J.________ ein. Es bedurfte keiner (weiterer) Massnahmen der Staatsanwaltschaft. 5.2 Es ist nicht gänzlich klar, was der Beschwerdeführer Rechtsanwalt J._____