5. Der Beschwerdeführer wirft Rechtsanwalt J.________ mehrfache Verletzungen seiner anwaltlichen Pflichten vor. 5.1 Wenn der Beschwerdeführer schreibt, Rechtsanwalt J.________ habe erst dreimal nichts und dann geschrieben, dass er viel Arbeit habe, wird er damit die Fristerstreckungen meinen, die Rechtsanwalt J.________ im Rahmen der Frist nach Art. 318 StPO beantragte. Daran ist nichts auszusetzen. Das Beantragen von Fristerstreckungen ist üblich. Im Übrigen müssen Fristerstreckungen durch die Verfahrensleitung gutgeheissen werden.