Mit Verfügung vom 26. Juli 2024 stellte die Verfahrensleitung in Aussicht, die persönliche Beschwerde des Beschwerdeführers und die Beschwerde von Rechtsanwalt J.________ getrennt zu behandeln und das Verfahren betreffend die Beschwerde von Rechtsanwalt J.________ bis zum Entscheid über die Beschwerde des Beschwerdeführers zu sistieren. Weiter setzte die Verfahrensleitung den Parteien Frist, zum beabsichtigten Vorgehen Stellung zu nehmen.