als unentgeltlichen Rechtsbeistand in Aussicht und setzte Rechtsanwalt J.________ eine Frist, sich zu den Vorbringen des Beschwerdeführers betreffend Beiordnung als unentgeltlichen Rechtsbeistand für das Beschwerdeverfahren bzw. zum Bestehen eines privaten Mandatsverhältnisses für das Beschwerdeverfahren zu äussern. Rechtsanwalt J.________ reichte am 24. Juli 2024 eine Stellungnahme ein. Mit Verfügung vom 26. Juli 2024 stellte die Verfahrensleitung in Aussicht, die persönliche Beschwerde des Beschwerdeführers und die Beschwerde von Rechtsanwalt J.______