1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen die Beschuldigten 1-4. Mit Verfügung vom 2. Juli 2024 lehnte die Staatsanwaltschaft u.a. das Gesuch des Privatklägers I.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) um Wechsel des unentgeltlichen Rechtsbeistands ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 10. Juli 2024 persönlich Beschwerde. Am 15. Juli 2024 erhob der unentgeltliche Rechtsbeistand des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt J.________, ebenfalls Beschwerde gegen die Verfügung vom 2. Juli 2024.