SR 311.0). Sie brachte vor, bei der Strafantragstellerin der dem Beschuldigten im Strafbefehl vorgeworfenen versuchten Drohung handle es sich um Gerichtspräsidentin E.________ (nachfolgend: Strafantragstellerin) des Regionalgerichts (Strafabteilung) und damit um eine Arbeitskollegin von ihr. Als dienstältere Gerichtspräsidentin suche sie oft Rat bei der Strafantragstellerin und pflege ein freundschaftliches Verhältnis zu ihr. Daher erachte Gerichtspräsidentin C.____