___ (nachfolgend: Regionalgericht) mit dem Hinweis, dass sie auf eine Vorladung zur Hauptverhandlung verzichte. Am 19. Januar 2024 gelangte die Verfahrensleiterin, Gerichtspräsidentin C.________, an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte zusammen mit dem Strafabteilungsleiter des Regionalgerichts, Gerichtspräsident D.________, für sich sowie die gesamte Strafabteilung des Regionalgerichts ein Ausstandsgesuch nach Art. 56 ff. der Strafprozessordnung (StPO; SR 311.0).