1. Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 4. Dezember 2023 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen versuchter Drohung schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend 900.00, verurteilt. Dagegen erhob er am 19. Dezember 2023 Einsprache. Mit Verfügung vom 9. Januar 2024 hielt die Staatsanwaltschaft an ihrem Strafbefehl fest und überwies die Akten zur Durchführung eines Hauptverfahrens an das Regionalgericht B.________ (nachfolgend: Regionalgericht) mit dem Hinweis, dass sie auf eine Vorladung zur Hauptverhandlung verzichte.