4. 4.1 Die Staatsanwaltschaft nahm das vom Beschwerdeführer initiierte Verfahren mit der Begründung nicht an die Hand, die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Anschuldigungen basierten auf den von der Ausgleichskasse vorgelegten Beweisen, welche durch das Verwaltungsgericht geprüft und mit Urteil bestätigt worden seien. Eine unrichtige oder unvollständige Sachverhaltsdarstellung sei mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde zu rügen.