1. Mit Verfügung BM 24 23199/076 vom 9. Juli 2024 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von C.________ gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte 1) und B.________ (nachfolgend: Beschuldigte 2) initiierte Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs, Betrugs, Irreführung der Rechtspflege, Verstössen gegen die Schweizerische Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention etc. nicht an die Hand. Hiergeben erhob C.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) am 10. Juli 2024 Beschwerde.