10 digten nicht ausgerichtet hätte. In ihrer Beschwerde führt die Beschwerdeführerin zudem aus, es seien ihr Lagerungskosten im Umfang von EUR 200.00 pro Monat sowie ein Schaden aus entgangenem Gewinn von ca. EUR 15'000.00 entstanden. Art. 146 StGB schützt das Vermögen in seinem Wert, nicht in seiner Zusammensetzung. Die blosse Vermögensdisposition wird durch das Zivilrecht geschützt (MAEDER/NIGGLI, in: Basler Kommentar, Strafrecht, 4. Aufl. 2019 [nachfolgend: BSK StGB-AUTOR»], N. 16 ff. zu Art. 146).