6 genheit. Es kann diesbezüglich auf deren Ausführungen in der angefochtenen Verfügung und der eingereichten Stellungnahme verweisen werden (vgl. E. 3.2 und E. 3.4 hiervor). Was die Beschwerdeführerin dagegen vorbringt, überzeugt nicht: 5.2 Die Beschwerdeführerin hat diverse Beilagen eingereicht, denen Folgendes entnommen werden kann: Gemäss einer E-Mail vom 2. Dezember 2021 teilte I.________, Fachbereichsleiterin admin.