und den beiden Veranlagungsverfügungen Zoll und Mehrwertsteuer vom 06.05.2022 sei ein Bruttogewicht von 400 kg angegeben gewesen. Die Lieferung sei mit Lieferschein vom 14.03.2022 bestätigt worden. Anlässlich der Überprüfung beim zuständigen Strassenverkehrsamt habe die Privatklägerin mit grosser Verwunderung feststellen müssen, dass die gelieferten Rikschas entgegen den vereinbarten 190 kg bzw. 200 kg ein Gewicht von tatsächlich 250 kg aufwiesen. Die Rikschas hätten in Realität somit 60 kg mehr gewogen als vereinbart und vom Beschuldigten angepriesen worden sei.