2 ein Preis von EUR 9'000.00 pro Fahrzeug, die in zwei Fahrten mit je drei Rikschas nach Bern an die F.________ (Strasse) geliefert würden. Die erste Rikscha sei am 10.03.2022 durch den Spediteur G.________ in die Schweiz geliefert worden. In der Rechnung der G.________ vom 10.03.2022 betreffend die Einfuhrberechtigung der Rikscha sei ein Bruttogewicht von 190 kg vermerkt worden. Der Auftrag über diese Rikscha sei mit Auftragsbestätigung vom 09.03.2022, unterzeichnet durch den Beschuldigten, bestätigt worden.