Mit Eingabe vom 6. September 2024 reichte die Beschwerdeführerin unter Beilegung der Honorar- und Kostennote Schlussbemerkungen ein. Mit Verfügung vom 9. September 2024 wurde von den Schlussbemerkungen der Beschwerdeführerin Kenntnis genommen und gegeben. Es gingen keine weiteren abschliessenden Bemerkungen ein.