dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Mit Verfügung vom 16. Juli 2024 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein Beschwerdeverfahren und gab der Generalstaatsanwaltschaft sowie dem Beschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Eingabe vom 25. Juli 2024 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.