1. Mit Verfügung vom 21. Juni 2024 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von der Straf- und Zivilklägerin B.________ GmbH (nachfolgend: Beschwerdeführerin) initiierte Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Betrugs und Urkundenfälschung nicht an die Hand. Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin, handelnd durch D.________ und vertreten durch Rechtsanwalt C.