5. Zusammengefasst hat die Staatsanwaltschaft das vom Beschwerdeführer mit Strafanzeigen vom 14. und 15. März 2024 initiierte Strafverfahren gegen die Beschuldigte 1 wegen Betrugsversuchs, Amtsmissbrauchs, Amtswillkür und Verstössen gegen die BV sowie die EMRK etc. und gegen den Beschuldigten 2 wegen Prozessbetrugs, vorsätzlicher falscher Anschuldigung, Verleumdung, Verstössen gegen die BV und die EMRK usw. zu Recht nicht an die Hand genommen (Art. 310