Anhaltspunkte dafür, dass fälschlicherweise eine Rechtskraft festgestellt worden ist, liegen nicht vor. Kommt hinzu, dass selbst wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern noch nicht rechtskräftig wäre, es dabei bleiben würde, dass vorliegend keine Hinweise auf strafbare Handlungen der Beschuldigten 1 und/oder des Beschuldigten 2 vorliegen.