«Beschuldigung eines Nichtschuldigten wider besseres Wissen bei der Behörde eines Verbrechens oder Vergehens, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuführen») fehlen. Dem Beschwerdeführer scheint es gemäss seinen Strafanzeigen vom 14. und 15. März 2024 im Wesentlichen um die Einstellung der EL durch die D.________(Versicherungsgesellschaft) und das diesbezügliche bei der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern durch-