3 fälschung; Verstoss gegen die Beweiswürdigung und -erhebung). Es sei Fakt, dass die Verfügung der D.________(Versicherungsgesellschaft) vom 25. Juli 2023 betreffend die Ablehnung der Ergänzungsleistungen (EL) falsch sei und Betrugsabsichten vorlägen. Das Kapital der diversen Gesellschaften habe am 25. Juli 2023 nicht über CHF 100'000.00 betragen, was aufgrund der Steuerunterlagen erwiesen sei. Das Kapital der F.________ (GmbH) habe nicht mehr existiert. Er habe die F.________ (GmbH) nicht selber gegründet, sondern ohne Kapital gekauft.