3. 3.1 Die Staatsanwaltschaft fasst den Anzeigesachverhalt wie folgt zusammen (vgl. S. 2 f. der Nichtanhandnahmeverfügung): Mit Strafantrag vom 14.03.2024 wurde Frau A.________ vorgeworfen durch die Rückforderung von Ergänzungsleistungen ihr Amt missbraucht, Amtswillkür und Prozessbetrug betrieben, gegen die BV und die EMRK verstossen und versucht zu haben, C.________ zu betrügen. In Bezug auf das entsprechende verwaltungsgerichtliche Verfahren wurde B.________ mit Strafantrag vom 15.03.2024 beschuldigt, zum Nachteil von C._