1. Mit Verfügung vom 1. Juli 2024 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland das vom Strafkläger C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen die Mitarbeitenden der D.________(Versicherungsgesellschaft) A.________ (nachfolgend: Beschuldigte 1) und B.________ (nachfolgend: Beschuldigter 2) initiierte Strafverfahren wegen Betrugsversuchs, Amtsmissbrauchs, Amtswillkür sowie Verstössen gegen die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101) und die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) etc. nicht an die Hand.