Prozessbetrugs, Betrugsversuchs unter Vorspiegelung bewusst falscher Sachverhalte, Nötigung gem. StGB, Herbeiführung einer besonderen Notlage, unzulässiger Einstellung der Ergänzungsleistungen unter der Vorspiegelung bewusst falscher Sachverhalte, Verstösse gg. die BV und die EMRK, Amtswillkür» an die Hand genommen hat, ist kein strafbares Verhalten desselben zu erblicken, zumal die Verfügung offensichtlich nachvollziehbar begründet wurde (vgl. hinsichtlich der Prozessunfähigkeit und des vom Beschwerdeführer immer wieder erwähnten Gutachtens des Instituts für Rechtsmedizin vom