3. 3.1 Die Staatsanwaltschaft fasst den Anzeigesachverhalt wie folgt zusammen (vgl. S. 1 f. der Nichtanhandnahmeverfügung): Mit Schreiben vom 22. Februar 2024 erstattete A.________ beim Regionalgericht Bern-Mittelland gegen die Gerichte sowie insbesondere Staatsanwalt B.________ Anzeige wegen Verleumdung, Beleidigung und diversen Verstössen gegen die BV und die EMRK, insbesondere gegen ein faires Verfahren und die Rechtsgleichheit. Das Verfahren wurde zuständigkeitshalber durch die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland übernommen. [theoretische Grundlagen Art. 310 StPO].