3 gen, in welchem die Anschuldigungen erhoben worden seien. Zu diesem Zeitpunkt habe klarerweise kein Urteil gegen den Beschwerdeführer vorgelegen. Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft bezüglich D.________ schliesslich gingen zu weit, da es im vorliegenden Verfahren nicht darum gehe, über Schuld oder Unschuld des Beschwerdeführers zu richten.