Mit Urteil vom 20.09.2022 bestätigte das Obergericht des Kantons Bern den erstinstanzlichen Schuldspruch sowie die verhängte Freiheitsstrafe und sprach eine Landesverweisung für die Dauer von 8 Jahren aus. Gegen dieses Urteil reichte B.________ eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein. B.________ wandte sich gegen die Landesverweisung. Das Bundesgericht bestätigte in seinem Urteil vom 18.10.2023 die gegen B.________ ausgesprochene Landesverweisung für die Dauer von 8 Jahren. B.________ wurde rechtskräftig verurteilt.