Solche Entscheide sind für das spätere Gericht bindend, ausser bei Vorliegen neuer Tatsachen oder Beweismittel (Urteil des Bundesgerichts 6B_483/2020 vom 13. Oktober 2020 E. 1.1.1). Es kommt nicht in Frage, dass eine verurteilte Person aufgrund einer Gegenanzeige eine Verurteilung wegen falscher Anschuldigung gegen denjenigen erwirken kann, der sie angezeigt hat, solange 2 das Urteil, auf dessen Grundlage die Verurteilung erfolgte, nicht revidiert wurde (Urteil des Bundesgerichts 6P.196/2006 vom 4. Dezember 2006 E. 7.2).