2. Die Anträge auf Edition der Therapieberichte bei der Jugendanwaltschaft Berner Jura- Seeland und Einholung eines schriftlichen Kurzberichts beim behandelnden Therapeuten E.________ werden abgewiesen. 3. Die Beschwerde wird abgewiesen. 4. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird angewiesen, umgehend ein Kurzgutachten zur Risikoeinschätzung und zu allfälligen Ersatzmassnahmen einzuholen. 5. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.