___ (Institution) zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Beteiligung des Beschwerdeführers (so einerseits am Bahnhofsplatz in J.________ (Ortschaft) am 20. Februar 2022, wofür der Beschwerdeführer rechtskräftig wegen Raufhandels verurteilt worden ist, und andererseits an den hier interessierenden Vorfällen in I.________ (Ortschaft) und J.________ (Ortschaft) [2. Juli 2023 und 28. Januar 2024]). Diese deuten auf ein hohes Aggressionspotential und eine Unberechenbarkeit des Beschwerdeführers hin.