___ (Institution) untergebracht (siehe Bericht zur Massnahmenüberprüfung vom 28. Februar 2024 [Akten KZM 24 1261]; Strafregisterauszug vom 4. März 2024, dessen zufolge der Beschwerdeführer mit Urteil des Kantonalen Jugendgerichts Bern vom 29. März 2021 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt und eine offene Unterbringung sowie eine ambulante Behandlung im Sinne von Art. 15 Abs. 1 und 14 des Jugendstrafgesetzes [JStG; SR 311.1] angeordnet worden ist [Akten KZM 24 619]).