Beim Vorfall vor der K.________ (Bar) belegen die Akten ebenfalls einen anderen Geschehensablauf als denjenigen vom Beschwerdeführer beschriebenen (siehe dazu etwa den Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 15. Mai 2024 [Akten KZM 24 1291], in welchem die von L.________, M.________ und R.________ geschilderten Geschehensabläufe zusammengefasst wiedergegeben werden [dort S. 13-15]). Dass es laut Videoaufzeichnungen zuvor im Inneren der K.________ (Bar) bereits zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen war, ändert daran nichts (Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 15. Mai 2024 [Akten KZM 24 1291] S. 5).