Das Schutzbedürfnis wird nicht allein schon deshalb herabgesetzt, weil diese allenfalls (ebenfalls) den Konflikt gesucht haben. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Frage, ob von einer haftrelevanten Sicherheitsgefährdung ausgegangen werden muss, sind ohnehin immer die Gesamtumstände. Hier vermag der Beschwerdeführer für den Vorfall in I.________ (Ortschaft) keinen nachvollziehbaren Grund aufzuzeigen, weshalb er sich in den Streit/Kampf zwischen seinem Kollegen und dem Opfer 1 eingemischt hat. Beim Vorfall vor der K.___