Betroffen ist in jedem Fall die physische Integrität. Erneut ist daran zu erinnern, dass es nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, dass Fusstritte und Faustschläge in den Kopfbereich eines am Boden liegenden Opfers – selbst wenn sich dieses zusammenrollt und den Kopf mit den Händen zu schützen versucht – zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität führen können (vgl. etwa Urteil des Bundesgerichts 6B_321/2023 vom 16. Juni 2023 E. 3.2.5 mit zahlreichen Hinweisen).