und stellt damit ein schweres Vergehen dar (vgl. betreffend Definition «schweres Vergehen» E. 5.4.2 hiernach). Geschütztes Rechtsgut ist das Leben oder – wie bei den Körperverletzungsdelikten – die körperliche Integrität. Dem entsprechenden Strafbefehl BM 22 7237 vom 12. Dezember 2022 (Akten KZM 24 619) lässt sich entnehmen, dass sich das damalige Opfer zunächst gegenüber einer jungen zur Gruppe des Beschwerdeführers angehörenden Frau verbal aufdringlich verhalten und dabei den Beschwerdeführer von sich weggestossen hatte, als dieser mit ihm reden wollte.