Weiter identifizierten L.________ und M.________, beides tatunbeteiligte Dritte, die zum Schutz des Opfers 2 eingegriffen haben, den Beschwerdeführer als eine der tatbeteiligten Personen, welcher – nach einer anfänglichen verbalen Auseinandersetzung – (u.a.) Tritte gegen den Kopf des am Boden liegenden Opfers ausgeteilt habe (Einvernahme L.________ vom 19. Februar 2024 [Akten KZM 24 619] Z. 246-254 i.V.m. Z. 82-93 sowie Z. 172-177 [u.a. Z. 87 ff.: So wie im Fussball einen Tritt gegen den Kopf. Nicht mit Anlauf aber einfach einen gegen den Kopf. {…} Es waren schon richtige Tritte, nicht ein leichtes ankicken.]; Einvernahme M.________ vom 20. Februar 2024 [Akten KZM 24 619]