J.________ führte sinngemäss aus, sich in ihrem Badezimmer aufgehalten zu haben, als sie plötzlich im Spiegel einen Mann gesehen habe. Als sie daraufhin aus dem Badezimmer getreten sei, habe der Mann innerhalb ihres privaten Wohnbereiches, im Vorraum, gestanden. In der Folge sei er nach draussen in den Flur und sie ihm nachgegangen, bis er in den Fahrstuhl gestiegen sei (delegierte Einvernahme der Kantonspolizei Aargau vom 2. Mai 2024, Fragen 14 und 18 ff.). Die von ihr abgegebene Beschreibung des beobachteten Mannes passt auf den Beschwerdeführer (vgl. dele-