– weiter verdichtet. I.________ gab zusammengefasst an, einen Mann gesehen zu haben, der sich zunächst im Bereich der Türe von H.________ aufgehalten und anschliessend bei drei Türen von Bewohnern mittels Herunterdrücken der Klinke geprüft habe, ob diese offen seien (delegierte Einvernahme der Kantonspolizei Aargau vom 2. Mai 2024, Fragen 18, 22 und 44). Das von ihr beschriebene Signalement passt dabei auf den Beschwerdeführer (vgl. delegierte Einvernahme, Frage 33 und Fotomappe S. 1 bis 3). J.________ führte sinngemäss aus, sich in ihrem Badezimmer aufgehalten zu haben, als sie plötzlich im Spiegel einen Mann gesehen habe.