Die Aussagen des Beschwerdeführers darüber, weshalb er sich im Altersheim aufgehalten hatte, sind wenig überzeugend und machen deutlich, dass er keinen triftigen Grund für seinen Aufenthalt dort hatte. So gab er in der Anhörung anlässlich der Haftanordnungsverhandlung an, eine Frau auf Facebook habe ihn eingeladen, sie habe gesagt, sie werde sterben und wolle ihm ihr Geld geben (Protokoll des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 1. April 2024, S. 4).