Knapp zwanzig Minuten, nachdem der Beschwerdeführer das Altersheim betreten hatte, verliess er es wieder und wurde wenig später in der Nähe des Heims durch die Polizei angehalten. Die Aussagen des Beschwerdeführers darüber, weshalb er sich im Altersheim aufgehalten hatte, sind wenig überzeugend und machen deutlich, dass er keinen triftigen Grund für seinen Aufenthalt dort hatte.