sowie ein unbekannt gebliebener Mittäter gemeinsam in einem Fahrzeug ins Parkhaus des Einkaufszentrums F.________ in G.________ (Ortschaft) fuhren und den Wagen dort auf einem Parkplatz abstellten. Anschliessend begaben sich der Beschwerdeführer und E.________ zum Altersheim, wobei sich E.________ bereits auf dem Weg dorthin zurückfallen liess und die beiden das Altersheim durch unterschiedliche Eingänge betraten. Knapp zwanzig Minuten, nachdem der Beschwerdeführer das Altersheim betreten hatte, verliess er es wieder und wurde wenig später in der Nähe des Heims durch die Polizei angehalten.