3 haben, der zeitgleich ebenfalls durch das besagte Altersheim gegangen sein und analoge Delikte begangen haben soll. 4.3 Der dringende Tatverdacht stützt sich zunächst auf den Sachverhaltsbericht der Kantonspolizei Aargau vom 29. März 2024 und den Erhebungsbericht der Kantonspolizei Aargau vom 7. Mai 2024 sowie die zum Erhebungsbericht erstellte Fotomappe vom 4. Mai 2024. Daraus ergibt sich, dass der Beschwerdeführer, E.________ sowie ein unbekannt gebliebener Mittäter gemeinsam in einem Fahrzeug ins Parkhaus des Einkaufszentrums F.________ in G._